Fernseher, Geschirrspüler, Trockner und Staubsauger haben es schon – das Energielabel der Europäischen Union. Ab dem 26. September kommen Heizungen und Warmwasserbereiter hinzu. Letztere tragen die Kategorien A bis G, Raumheizgeräte sind künftig in die Stufen A++ bis G unterteilt. Kann ein Gerät beides, gibt es sogar die Top-Klasse A+++. Darüber hinaus finden sich auf den Energielabeln viele weitere Infos, erklärt Stadtwerke-Energieberater Hans-Jürgen Heinz: „Da stehen einige wertvolle Informationen wie Wärmeleistung oder Geräuschpegel darauf. Daher empfehle ich jedem, sich ein wenig Zeit dafür zu nehmen.“
Zu finden sind die Energielabel künftig auf Wärmepumpen, mit Gas oder Öl betriebene Brennwertkessel, Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und Warmwassergeräte. Die Champions-League der Energieeffizienz, also die Klassen A++ und A+, erreichen bei den Heizungsanlagen ausschließlich Wärmepumpen und KWK-Anlagen. „Auch moderne Gas- oder Ölbrennwertkessel erreichen immerhin noch eine Bewertung bis zu Stufe A“, sagt Heinz. Vorerst ohne Energielabel bleiben Feststoff-Heizsysteme wie Pelletheizungen und solarbetriebene Heizungsanlagen.
Wer sparen will, muss genau hinsehen
Wie schon beim Kühlschrank oder Fernseher hilft auch der Kauf einer besonders effizienten Heizung der Umwelt. „Lassen Sie sich aber in jedem Fall vor dem Kauf von einer Expertin oder einem Experten beraten“, betont Hans-Jürgen Heinz. Denn eine gute Effizienzklasse heiße noch lange nicht, dass die Kosten auch tatsächlich sinken. Eine Wärmepumpe kann beispielsweise trotz einer besseren Effizienzklassifizierung in einem ungedämmten Haus höhere Kosten verursachen als beispielsweise ein Gas- oder Holzheizkessel. „Rufen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne bei Ihrer Entscheidung und helfen Ihnen auch dabei, alle Fördermöglichkeiten im Auge zu behalten.“
Übrigens: Auch alte Heizungen bekommen ab dem 1. Januar 2016 das neue Effizienzlabel. Kaminkehrer, Heizungsinstallateure sowie Gebäudeenergieberater des Handwerks und Personen, die Energieausweise ausstellen dürfen (§ 21 EnEV), dürfen das Etikett anbringen. Vorerst gilt das allerdings nur für Heizungen bis Baujahr 1986, die gasförmige und flüssige Brennstoffe nutzen. Im Jahr 2024 sollen dann alle Heizungen mit Energielabeln versehen sein.
Hintergrund:
Das Energieeffizienzlabel geht zurück auf die 2009 beschlossene Ökodesign-Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates. Sie soll vor allem für die Kennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte einen rechtlichen Rahmen schaffen.