Netzinformationen
Hier finden sie Informationen zum Netzgebiet, Netzdaten, Netzanschluss, Grundversorgung und zum digitalen Energienutzungsplan.
Digitaler Energienutzungsplan
Netzgebiet

Zum Stromnetzgebiet der Stadtwerke Bayreuth gehören:
- Stadt Bayreuth
- Gemeinden Eckersdorf, Heinersreuth, Gesees, Haag, Mistelbach und Mistelgau

Zum Erdgasnetzgebiet der Stadtwerke Bayreuth gehören:
- Stadt Bayreuth
- Gemeinde Heinersreuth
Netzdaten
Netzbetreiber
Stadtwerke Bayreuth Energie und Wasser GmbH
Birkenstr. 2
95447 Bayreuth
Netzbetreibernummer: 9900074000005
Vorgelagerter Netzbetreiber
Bayernwerk Netz GmbH
Lilienthalstraße 7
93049 Regensburg
Veröffentlichungspflichten nach § 23c Abs. 1 Nr. 1 – 10 EnWG und § 23c Abs. 3 Nr. 1 – 7 EnWG
Netzrelevante Daten 2024
Energiewirtschaftliche Daten 2024
Einspeisungen MS im Netzgebiet der Stadtwerke Bayreuth
Einspeisungen MS/NS im Netzgebiet der Stadtwerke Bayreuth
Einspeisungen NS im Netzgebiet der Stadtwerke Bayreuth
Summenlastkurve der nicht leistungsgemessenen Kunden
Lastverlauf HS/MS als viertelstündliche Leistungsmessung
Lastverlauf MS als viertelstündliche Leistungsmessung
Lastverlauf MS/NS als viertelstündliche Leistungsmessung
Lastverlauf NS als viertelstündliche Leistungsmessung
Lastgang höchste Entnahme aus vorgelagertem Netz
Netzbetreiber
Stadtwerke Bayreuth Energie und Wasser GmbH
Birkenstr. 2
95447 Bayreuth
Netzbetreibernummer: 9870016900002
Vorgelagerter Netzbetreiber
Ferngas Netzgesellschaft mbH
Reichswaldstraße 52
90571 Schwaig bei Nürnberg
Netzbetreibernummer: 9870012600002
Gemeinsam mit dem vorgelagerten Netzbetreiber abgestimmte Namen der Netzkopplungspunkte:
- Bayreuth 1
- Bayreuth 2
- Bayreuth 3
Veröffentlichungspflicht nach § 23c Abs. 4 Nr. 1 – 8 EnWG
Netzanschluss
Veröffentlichungspflichten nach § 18 Abs. 1 Satz 1, § 19 Abs. 1 und § 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG
Verträge & Bedingungen der Stadtwerke Bayreuth Energie und Wasser GmbH
Anschlussnutzungsvertrag für eine Mittelspannungsentnahmestelle (AN-MS)
Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss sowie dessen Nutzung in Mittelspannung (ABAAN-MS)
Weitere Gesetze & Verordnungen
DistributionsCode 2007: Regeln für den Zugang zu Verteilungsnetzen - VDN-Richtlinie
Leistungsbeschreibung für Messung und Abrechnung der Netznutzung - VDN-Richtlinie
Veröffentlichungspflicht nach § 20 Abs. 1 EnWG
Technische Mindestanforderungen Gasversorgung
Veröffentlichungspflicht nach § 19 EnWG
Im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Bayreuth Energie und Wasser GmbH gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere das DVGW-Regelwerk und die DIN-Normen. Hierzu wird explizit auf das DVGW-Arbeitsblatt G 2000 „Mindestanforderungen bezüglich Interoperabilität und Anschluss an Gasversorgungsnetze“ hingewiesen.
Es gilt die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser:
Grundversorgung
Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres hier im Internet zu veröffentlichen.
Feststellung des Grundversorgers
Derzeitiger Grundversorger für alle Konzessionsgemeinden im Netzgebiet der Stadtwerke Bayreuth Energie und Wasser GmbH (Netz) ist die Stadtwerke Bayreuth Energie und Wasser GmbH (Vertrieb).
Mit Wirkung zum 01.01.2007 war der Grundversorger erstmals gemäß § 36 Abs. 2 EnWG jeweils auf den Zeitraum von drei Jahren zu bestimmen. Als Grundversorger gilt demnach das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Der jeweilige Grundversorger für die Konzessionsgebiete der Stadtwerke Bayreuth Energie und Wasser GmbH (Netz) ist für die Jahre 2025 bis 2027 auf der Liste "Strom-Konzessionsgemeinden" ersichtlich.
Grundversorger ist jeweils das Versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, alle drei Jahre zum Stichtag 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den bzw. die Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres hier im Internet zu veröffentlichen.
Feststellung des Grundversorgers
Derzeitiger Grundversorger für alle Konzessionsgebiete im Netzgebiet der Stadtwerke Bayreuth Energie und Wasser GmbH (Netz) ist die Stadtwerke Bayreuth Energie und Wasser GmbH (Vertrieb).
Mit Wirkung zum 01.01.2007 war der Grundversorger erstmals gemäß § 36 Abs. 2 EnWG jeweils auf den Zeitraum von drei Jahren zu bestimmen. Als Grundversorger gilt demnach das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Der jeweilige Grundversorger für die Konzessionsgebiete der Stadtwerke Bayreuth Energie und Wasser GmbH (Netz) ist für die Jahre 2025 bis 2027 auf der Liste "Gas-Konzessionsgemeinden" ersichtlich.
Sie haben Fragen?

Klaus Markolf
Strom, Gas & Wasser (Netz)
Stadtwerke Bayreuth
Birkenstraße 2
95447 Bayreuth

Andreas Waibel
Contracting, Wärme, Erzeugung
Stadtwerke Bayreuth
Birkenstraße 2
95447 Bayreuth