Netzzugang
Hier finden Sie Informationen zum Netzzugang, zum Beispiel den Lieferantenrahmenvertrag, die Marktkommunikationsdaten und den Netznutzungsvertrag.
Lieferantenrahmenvertrag
Veröffentlichungspflicht nach § 20 Abs. 1 EnWG
Marktkommunikationsdaten Strom Lieferant
Marktkommunikationsdaten Strom Messstellenbetreiber
Marktkommunikationsdaten Strom Netzbetreiber
Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität (GPKE)
Angebot zu einer Vereinbarung gemäß Beschluss BK6-06-009-GPKE
Veröffentlichungspflicht nach § 40 GasNZV
Lieferantenrahmenvertrag auf Basis der KOV X (Zip-Datei)
Marktkommunikationsdaten Gas Lieferant
Marktkommunikationsdaten Gas Messstellenbetreiber
Marktkommunikationsdaten Gas Netzbetreiber
Unterbrechung der Anschlussnutzung
§ 40 Abs. 1 Nr. 7 GasNZV
§ 40 Abs. 1 Nr. 8 GasNZV
§ 40 Abs. 1 Nr. 9 GasNZV
Verwendete Standardlastprofile (SLP)
§ 40 Abs. 1 Nr. 10 GasNZV
Alle Ausspeisepunkte befinden sich im Marktgebiet NCG-H.
§ 40 Abs. 1 Nr. 11 GasNZV
Die Mindestanforderungen sind im Lieferantenrahmevertrag sowie in den Netzzugangsbedingungen geregelt.
§ 40 Abs. 1 Nr. 12 GasNZV
Die Ansprechpartner sind seitlich auf den jeweiligen Netzseiten ersichtlich
Angebot zu einer Vereinbarung gemäß Beschluss BK7-06-067-GeLi Gas
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Maximilian Krems
Netzzugang
Stadtwerke Bayreuth
Birkenstraße 2
95447 Bayreuth