Netzzugang

Hier finden Sie Informationen zum Netzzugang, zum Beispiel den Lieferantenrahmenvertrag, die Marktkommunikationsdaten und den Netznutzungsvertrag.

Netzzugang Gas
Veröffentlichungspflicht nach § 40 GasNZV

 Lieferantenrahmenvertrag auf Basis der KOV X (Zip-Datei)

 Marktkommunikationsdaten Gas Lieferant

 Marktkommunikationsdaten Gas Messstellenbetreiber

 Marktkommunikationsdaten Gas Netzbetreiber

 Unterbrechung der Anschlussnutzung

§ 40 Abs. 1 Nr. 7 GasNZV

 Abrechnungsbrennwert

§ 40 Abs. 1 Nr. 8 GasNZV

 Technische Mindestanforderungen für die Auslegung und den Betrieb dezentraler Erzeugungsanlagen zur Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz der Stadtwerke Bayreuth

§ 40 Abs. 1 Nr. 9 GasNZV

 Verwendete Standardlastprofile (SLP)

§ 40 Abs. 1 Nr. 10 GasNZV

Alle Ausspeisepunkte befinden sich im Marktgebiet NCG-H.

§ 40 Abs. 1 Nr. 11 GasNZV

Die Mindestanforderungen sind im Lieferantenrahmevertrag sowie in den Netzzugangsbedingungen geregelt.

§ 40 Abs. 1 Nr. 12 GasNZV

Die Ansprechpartner sind seitlich auf den jeweiligen Netzseiten ersichtlich

 Angebot zu einer Vereinbarung gemäß Beschluss BK7-06-067-GeLi Gas 

 Verfahrensspezifische Parameter

Sie haben Fragen?

Maximilian Krems

Netzzugang

Telefon: 0921 600-676
Fax: 0921 600-349

Stadtwerke Bayreuth
Birkenstraße 2
95447 Bayreuth


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