Messstellenbetrieb

Hier finden Sie Informationen zum Thema Messstellenbetrieb, wie zum Beispiel Bedienungsanleitungen für Stromzähler, wichtige Dokumente und Veröffentlichungen.

 Preise und Bedingungen für die Bereitstellung von Mengen Impulsen für Strom, Gas, Wasser und Wärme gültig ab 01.01.2021

Strom
Bedienungsanleitungen Stromzähler

  Bedienungsanleitung Stromzähler eHz-EDL+ Typ MT681
  Bedienungsanleitung Stromzähler EDL+ Typ MT175
  Bedienungsanleitung Stromzähler eHz-KW
  Bedienungsanleitung Stromzähler MT175
  Bedienungsanleitung Stromzähler ED100L und ED300L

Weitere Dokumente

  Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom (MSB-RV)
  Marktkommunikationsdaten Netzbetreiber
  Marktkommunikationsdaten Messstellenbetreiber
  Anlage 1: Angaben des Messstellenbetreibers
  Anlage 2a: TMA-Strom
  Anlage 3: Inbetriebnahme und Freigabe
  Anlage 4: Zustimmung zur Einwirkung auf techn. Einrichtungen
  Messstellenvertrag nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MsbG


Veröffentlichung gem. § 37 Abs. 1 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)

Die Stadtwerke Bayreuth Energie und Wasser GmbH ist grundzuständiger Messstellenbetreiber gem. § 3 MsbG im eigenen Netzgebiet/dem Netzgebiet der Stadtwerke Bayreuth Energie und Wasser GmbH. Gem. § 37 Abs. 1 MsbG besteht damit die Verpflichtung vor Beginn des Rollouts

  • Informationen über den Umfang der Rolloutverpflichtungen gem. § 29 MsbG,
  • Informationen über Standardleistungen und mögliche Zusatzleistungen gem. § 35 MsbG,
  • Preisblätter mit jährlichen Preisangaben für mindestens drei Jahre für die Standard- und Zusatzleistungen

zu veröffentlichen.

Informationen über den Umfang der Rolloutverpflichtungen gem. § 29 MsbG

Gem. § 29 MsbG haben grundzuständige Messstellenbetreiber, soweit dies nach § 30 technisch möglich und nach § 31 wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen auszustatten. Soweit keine gesetzliche Ausstattung mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist, sind ortsfeste Zählpunkte mit modernen Messeinrichtungen auszustatten. 

In Erfüllung dieser Pflichten plant die Stadtwerke Bayreuth Energie und Wasser GmbH derzeit in ihrem Netzgebiet

  • 7.000 ortsfeste Zählpunkte mit intelligenten Messsystemen,
  • 53.000 ortsfeste Zählpunkte mit modernen Messeinrichtungen

auszustatten. Die tatsächliche Ausstattung hängt von der künftigen Netzentwicklung, dem Verbrauchsverhalten der Endkunden sowie der Entwicklung von Neubauten und größeren Renovierungen im Sinne der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden bzw. der Entwicklung von Stilllegungen ab.

Preise für den Messstellenbetrieb gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) gültig ab 01.01.2024
Preise für den Messstellenbetrieb gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) gültig ab 01.07.2023  
Preise für den Messstellenbetrieb gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) gültig ab 01.07.2020  
Preise für den Messstellenbetrieb gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) gültig ab 01.07.2017

Sie haben Fragen?

Thomas Lukas, Stadtwerke Bayreuth

Thomas Lukas

Messstellenbetrieb 

Telefon: 0921 600-319
Fax: 0921 600-417

Stadtwerke Bayreuth
Birkenstraße 2
95447 Bayreuth


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