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THG-Quote:

Leider ist die Frist für dieses Jahr bereits abgelaufen.

Häufige Fragen: THG-Quote

Die Abkürzung THG steht für Treibhausgasminderungsquote. Dies ist ein gesetzlich normiertes marktbasiertes Klimaschutz-Instrument, welches darauf abzielt die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor zu reduzieren.

Der Gesetzgeber begrenzt über das Klimaschutzinstrument der THG-Quote den Ausstoß von Treibhausgasen. Einige Unternehmen (zum Beispiel Mineralölkonzerne) haben wenige Möglichkeiten ihren CO2-Ausstoß zu reduzieren. Damit Unternehmen die gesetzlichen Auflagen erfüllen, können sie die THG-Quote erwerben. Dadurch wird zum einen der emissionsfreie Verkehr finanziell belohnt und zum anderen werden die Treibhausgasemissionen insgesamt vermindert.

Welche vollelektrische Fahrzeuge registriert werden können, sehen Sie direkt im Online-Formular zur THG-Quote.

Derzeit können Sie keine Zweiräder bei uns registrieren.

Bitte schicken Sie uns eine vollständige Kopie oder ein Foto (Vorder - und Rückseite) Ihres Fahrzeugscheins. Dort sind alle relevanten Informationen eingetragen. Achten Sie bitte auf die Lesbarkeit Ihres Dokuments.

Wir vermarkten die THG-Quote jährlich und zu angepassten Konditionen. Hier finden Sie den THG-Antrag.

Ja, Sie müssen die Quote neu registrieren. Sie werden von uns frühzeitig informiert und erhalten ein Angebot mit einer neuen Prämienhöhe für das folgende Jahr.

Nachdem das Umweltbundesamt Ihr Fahrzeug zertifiziert hat, überweisen wir Ihnen die Vergütung auf das von Ihnen angegebene Konto. Das kann bis zu drei Monate in Anspruch nehmen.

Ja. Unter einer Voraussetzung: Der Arbeitgeber muss Ihnen eine schriftliche Zustimmung geben, da nur nur der Halter des Fahrzeugs die THG-Quote beantragen kann. Das passende Zustimmungsformular finden Sie im Online-Antrag.

Ja, wenn Sie als Halter im Fahrzeugschein eingetragen sind.

Ja. Es gibt keine Begrenzung der Anzahl der vollelektrischen Fahrzeuge.

Sie erhalten von uns eine Zusage, sobald uns die Bestätigung Ihrer Quote durch das Umweltbundesamt vorliegt.

Die THG-Quote kann nur einmal pro Jahr pro Fahrzeug beantragt werden. Kommen Sie gerne im nächsten Jahr auf uns zu.

Es ist egal, zu welchem Zeitpunkt im Jahr Sie Ihr Fahrzeug gekauft haben. Die THG-Quote darf jedoch nur einmal pro Jahr pro Fahrzeug registriert werden. Wurde die THG-Quote von Ihrem Fahrzeug für dieses Jahr schon registriert, können Sie diese erst im folgenden Jahr melden.

Ja. Die Prämie ist nur vom Fahrzeug abhängig, nicht von der Ladeeinrichtung.

Ja. Sie können genau wie jede Privatperson die THG-Quote für Ihre Fahrzeuge beantragen. Wichtig ist, dass Antragssteller und der eingetragene Fahrzeughalter übereinstimmen. Für weitere Fragen wenden Sie sich mit dem Betreff „Gewerbe“ an thg@stadtwerke-bayreuth.de.
 

Interessantes zur Elektromobilität

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Dirk Korth (Stadtwerke Bayreuth)

Dirk Korth

Elektromobilität: THG & Laden im Mehrfamilienhaus

Telefon: 0921 600-580
Fax: 0921 600-469

Stadtwerke Bayreuth
Birkenstraße 2
95447 Bayreuth