Das Jahr 2017 hat neue Regeln für den Betrieb von Heizungen im Gepäck. So ist seit Januar dieses Jahres das Heizungslabel auch für Heizkessel verpflichtend, die älter als 15 Jahre sind. Heizkessel hingegen, die vor über 30 Jahren eingebaut wurden, dürfen unter bestimmten Umständen nicht mehr betrieben werden. Bisher war die Kennzeichnung mit einem Effizienzklassen-Label nur für neue Heizungen vorgeschrieben. Ziel ist es, die Austauschrate bei alten Geräten zu erhöhen und den Verbrauchern einen Anstoß zum Energiesparen zu geben. Fragen zu diesem Thema beantworten gerne die Energieberater der Stadtwerke Bayreuth.
Jetzt die alte Heizung prüfen
Heizkessel, die vor über 30 Jahren eingebaut wurden und eine Nennleistung zwischen 4 und 400 Kilowatt (kW) haben, müssen nun ausgetauscht werden. Ausgenommen sind Brennwert- und Niedertemperaturkessel sowie Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, wenn das Gebäude bereits vor dem 1. Februar 2002 bewohnt wurde. Die Prüfung der eigenen Heizung lohnt sich jedoch in jedem Fall. Denn die Instanthaltungs- und Energiekosten alter und reparaturanfälliger Heizungsanlagen sind meist sehr hoch. Durch die hohe Energie-Effizienz moderner Heizanlagen lohnt sich ein Tausch oft viel schneller als man denkt.
Förderprogramm der Stadtwerke Bayreuth
Einen zusätzlichen Anreiz für den Austausch der alten Heizung bieten die Stadtwerke Bayreuth mit ihrem Förderprogramm "Energiesparen & Klima schützen". Profitieren können hierbei alle Kunden, die mit einer neuen Heizung oder einem neuen, besonders sparsamen Haushaltsgerät liebäugeln. Das aktuelle Zuschussprogramm fördert den Einbau neuer, energieeffizienter Heizungen - darunter unter anderem neue Erdgas-Brennwertgeräte oder Wärmepumpen (auch in Kombination mit einer Solaranlage zur Heizungsunterstützung) sowie erdgasbetriebene Mini- und Mikroblockheizkraftwerke (BHKW).
Ziel des Förderprogramms ist, die CO2-Emissionen zu reduzieren und so zum Klimaschutz beizutragen. Vorteil für Sie: Weniger Energieverbrauch spart nicht nur CO2, sondern natürlich auch Energiekosten.
Gut zu wissen: Schnell sein lohnt sich, denn die Fördermittel sind begrenzt und die Zuteilung erfolgt nach Datum des Antragseingangs. Die Förderung läuft bis 31. Dezember 2017.