Neu sind die Energie-Label auf Elektrogeräten nicht mehr. Allerdings müssen längst nicht alle Elektrogeräte beim Verkauf gekennzeichnet sein. Bis zum 31. Dezember des vergangenen Jahres galt das noch für Dunstabzugshauben. Damit ist es vorbei – sie tragen nun die Energieeffizienzklassen A bis G. Geändert haben sich auch die Vorschriften für Backöfen und Gasbacköfen. Für sie gelten seit Januar neue Effizienzklassen (A+++ bis D). Alte Geräte, die bereits im Handel stehen, dürfen weiter verkauft werden. Unser Tipp für Sparfüchse: Vergleichen lohnt sich, weil energieeffiziente Geräte sich oft bereits im Lauf weniger Jahre rechnen.
Vorbei sind die Zeiten, da im Internet nur in Textform berichtet werden musste, ob ein Gerät besonders sparsam oder ein echter Stromfresser ist. Geräte mit einer Energieeffizienzklasse, die übers Internet verkauft werden, müssen seit dem 1. Januar mit einem elektronischen Energielabel und einem elektronischen Datenblatt vorweisen können. Für folgende Geräte gilt die Regel: Geschirrspüler, Kühl- und Klimageräte, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Staubsaueger, Leuchten, Lampen und Fernsehen.
Vorsicht ist bei Heizkesseln (Öl- und Gas-Standardheizkessel) geboten, denn seit dem 1. Januar dürfen diese laut Energieeinsparverordnung nicht älter als 30 Jahre alt sein und müssen dann ausgetauscht werden. Der Schornsteinfeger wird dies überprüfen. Für einen Großteil der Heizkessel gilt die Regel allerdings nicht: So sind beispielsweise Brennwert- oder Niedertemperaturkessel sowie Heizkessel im selbstbewohnten Ein- und Zweifamilienwohnhaus ausgenommen.