Kaltakquise am Telefon ist verboten. Dennoch versuchen unseriöse Stromanbieter vermehrt, über Telefonanrufe bei Kunden der Stadtwerke Bayreuth Informationen zu erfragen, die im schlimmsten Fall einen ungewünschten Wechsel des Stromanbieters auslösen können. In den vergangenen Wochen kam es wieder vermehrt zu Beschwerden von Stadtwerke-Kunden, bei denen ein angeblicher Stadtwerke-Mitarbeiter angerufen und die Zählernummer verlangt hat. Als Vorwand wird beispielsweise ein günstigeres Stromangebot angegeben.
Keine sensiblen Daten am Telefon preisgeben
"Allein mit der Information über die Zählernummer ist dem anrufenden Anbieter Tür und Tor geöffnet", erklärt Michael Schuhmann, Vertriebsleiter der Stadtwerke Bayreuth. "Der Stromanbieter kann mit solch sensiblen Daten einen Stromanbieterwechsel anstoßen - ganz egal, ob der Kunde das will oder nicht." Zwar könne einem solchen Vertrag widersprochen werden, doch so weit müsse es gar nicht erst kommen. Die Stadtwerke Bayreuth raten ihren Kunden deshalb dringend, am Telefon weder die Zählernummer noch andere sensible Daten preiszugeben. Wer einen solch unseriösen Anruf erhält, hat die Möglichkeit, sich zusätzlich bei der Bundesnetzagentur zu beschweren.
Tipps der Stadtwerke Bayreuth
- Weisen Sie Anrufer darauf hin, dass Sie nicht angerufen werden dürfen, ohne dass Sie sich vorher dazu bereiterklärt haben (Kaltakquise).
- Gibt sich an Ihrer Haustür jemand als Mitarbeiter der Stadtwerke Bayreuth aus und möchte, dass Sie einen Stromvertrag unterzeichnen, seien Sie skeptisch. Die Stadtwerke würden niemals Verträge mit Privatkunden an der Haustüre abschließen.
- Geben Sie auf keinen Fall Ihre Kundendaten heraus und beenden Sie das Gespräch.
- Notieren Sie sich den Namen des Anrufers, dessen Telefonnummer und den Firmennamen bzw. den Namen des vermeintlichen Stadtwerke-Mitarbeiters, der bei Ihnen vor der Haustür stand.
- Kontaktieren Sie die Stadtwerke Bayreuth, denn Ihre Hinweise sind sehr wertvoll. Im Idealfall helfen Sie den Stadtwerken Bayreuth, gegen die unseriösen Unternehmen vor Gericht ziehen zu können.
- Für den Fall, dass Sie bereits eine Auftragsbestätigung erhalten haben: Jetzt müssen Sie schnell sein, denn Sie haben nur eine zweiwöchige Widerspruchsfrist. Widersprechen Sie umgehend dem Vertrag in schriftlicher Form und schicken Sie Ihren Widerspruch per Einschreiben und Rückschein an das Unternehmen.
- Beschweren Sie sich bei der Bundesnetzagentur, denn die telefonische Kaltakquise ist verboten.
Bei Fragen steht Thomas Klein von den Stadtwerken Bayreuth unter der Telefonnummer 0921/600549 zur Verfügung.