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Vorsicht vor unseriösen Energieanbietern

Unerlaubte Telefonwerbung kann mehr als nur ärgerlich sein. Wer bei so manchem unseriösen Energieanbieter am Telefon nicht vorsichtig ist, hat schnell den Strom- oder Gasanbieter gewechselt – häufig ohne es zu wollen. Wie das funktioniert und wie sich Verbraucher davor schützen können, erklärt Stadtwerke-Mitarbeiter Thomas Klein.

20.11.2020

Stadtwerke Bayreuth

Besonders gegen Jahresende mehren sich Beschwerden über die schwarzen Schafe des Energiemarktes: Unternehmen, die ungebeten anrufen und dafür sorgen, dass die Angerufenen – oftmals ungewollt – den Strom- oder Gasanbieter wechseln. Wie das geht? „Einfacher als viele denken“, erklärt Thomas Klein, der schon dutzende dieser Fälle begleitet hat. Für die Stadtwerke Bayreuth kümmert er sich unter anderem um jene Kunden, die bei derartigen Anrufen misstrauisch wurden. „Diese unseriösen Anbieter gehen meist ähnlich vor: Sie versprechen, dass man viel Geld sparen werde und behaupten oftmals sogar, sie seien Stadtwerke-Mitarbeiter oder sie würden mit uns zusammenarbeiten. Das stimmt mit Sicherheit nicht, weil die Stadtwerke Bayreuth keine Telefonwerbung betreiben. In jedem Fall versuchen diese Firmen, an die Zählernummer der Angerufenen zu kommen.“

Denn damit kann das unseriöse Unternehmen einen Anbieterwechsel anstoßen. Kurze Zeit später ist der neue Energieliefervertrag im Briefkasten. Widerspricht der Verbraucher nicht binnen von 14 Tagen, wird der Vertrag wirksam. „Diese Vertriebsfirmen nutzen den an sich sehr verbraucherfreundlichen Prozess beim Anbieterwechsel, ohne mit der Wimper zu zucken, aus und missbrauchen das Vertrauen der arglosen Kunden“, prangert Klein an.

Unerlaubte Werbeanrufe bei der Bundesnetzagentur melden

Die gute Nachricht: Es gibt Wege, sich zu schützen. „Zuerst sollten Sie skeptisch sein, wenn Ihnen am Telefon ein neuer Strom- oder Gasliefervertrag angeboten wird. Denn es ist klipp und klar verboten, Sie ohne Ihr vorheriges Einverständnis telefonisch zu kontaktieren“, erklärt Thomas Klein. Gleichlautend mit der Verbraucherzentrale rät er den Betroffenen, unerlaubte Anrufe der Bundesnetzagentur zu melden. „Nur ärgern und dann auflegen, bringt nichts. Am besten Sie notieren sich Datum, Uhrzeit und den vollen Namen des Anrufers sowie den Namen der Firma, in deren Auftrag er anruft. Zudem kann es helfen, wenn Sie sich die Telefonnummer aufschreiben. Diese Daten können Sie an die Bundesnetzagentur weitergeben, die hohe Strafen aussprechen kann“, sagt Klein.

„Es ist noch keine drei Jahre her, da hat die Bundesnetzagentur ein Bußgeld in Höhe von 300.000 Euro für derartige Praktiken gegen einen Energieanbieter verhängt.“ Auf keinen Fall sollte man am Telefon seine Zählernummer oder andere Informationen aus der Strom- oder Gasrechnung preisgeben. Gerade die Zählernummer sei wichtig, um einen Versorgerwechsel durchzuführen. „Darauf haben es solche Unternehmen abgesehen“, betont Klein.

Schnell sein und 14-tägige Widerrufsfrist nutzen

Wer aber in der Hoffnung auf ein günstiges Angebot seine Zählernummer genannt hat, kann sich gegen den Anbieterwechsel wehren. Immerhin haben Verbraucher bei Abschluss eines Vertrages mit einem neuen Versorger per Gesetz ein Widerrufsrecht mit einer Widerrufsfrist von 14 Tagen. Diese Frist beginnt nicht bereits am Tag des mündlichen Vertragsabschlusses am Telefon, sondern erst dann, wenn der Verbraucher vom neuen Versorger eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erhalten hat. In der Regel also erst mit dem Erhalt der Vertragsunterlagen per Post.

„Selbstverständlich können sich Stadtwerke-Kunden auch direkt bei mir unter der Nummer 0921 600-549 melden“, sagt Thomas Klein. „Ich unterstütze in diesen Fällen und wenn wir besonders viele Informationen über das unseriöse Unternehmen bekommen, ziehen wir mit anwaltlicher Unterstützung vor Gericht. Das haben wir bereits mehrfach erfolgreich getan.“ Das Wichtigste bleibe aber: „Vorsicht ist besser als Nachsicht. Geben Sie bei derartigen Anrufen niemals Daten heraus – so sind Sie auf der sicheren Seite.“

Unsere Tipps:

  • Kaltakquise ist verboten: Weisen Sie den Anrufer darauf hin, dass Sie nicht angerufen werden dürfen, ohne dass Sie sich vorher dazu bereiterklärt haben (Kaltakquise).
  • Keine Kundendaten verraten: Geben Sie auf keinen Fall Ihre Kundendaten heraus und beenden Sie das Gespräch.
  • Notieren Sie sich den Namen des Anrufers, dessen Telefonnummer und den Firmennamen. Kontaktieren Sie uns, denn Ihre Hinweise sind sehr wertvoll. Im Idealfall helfen Sie uns, gegen die unseriösen Unternehmen vor Gericht ziehen zu können.
  • Melden Sie unerlaubte Telefonwerbung der Bundesnetzagentur: Telefonische Kaltakquise ist verboten. Melden können Sie verstöße direkt bei der Bundesnetzagentur.

Wenn eine Auftragsbestätigung mit der Post kam:
Widersprechen Sie umgehend
: Sie haben nur eine zweiwöchige Widerspruchsfrist. Widersprechen Sie also umgehend in schriftlicher Form und schicken Sie Ihren Widerspruch per Einschreiben und Rückschein an das Unternehmen.

Sie brauchen Hilfe? Wenden Sie sich an unseren Mitarbeiter Thomas Klein  (Telefon 0921 600-549) er unsterstützt Sie gerne.

Sie haben Fragen?

Jan Koch, Stadtwerke Bayreuth

Jan Koch

Pressesprecher

Telefon: 0921 600-203

Stadtwerke Bayreuth
Birkenstraße 2
95447 Bayreuth


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