Wer sich nicht für einen speziellen Tarif eines Energieanbieters entscheidet und bei einem Einzug in eine neue Wohnung Strom- und Gas verbraucht, wird automatisch gemäß den Lieferbedingungen der örtlichen Grundversorgung beliefert. Darüber hinaus gibt es noch die sogenannte Ersatzversorgung. Sie greift beispielsweise immer dann, wenn ein Anbieterwechsel scheitert, oder wenn der bisherige Energielieferant aufgrund einer Kündigung des Netznutzungs- oder Bilanzkreisvertrages ausfällt – beispielsweise bei Insolvenz des Anbieters.
Die Ersatzversorgung ist damit eine Art Notfallversorgung, damit die Wohnung auch dann warm und das Licht an bleibt, wenn es ein Problem mit dem Energielieferanten gibt. Da Energie aber lange im Vorhinein eingekauft wird, muss für der örtliche Ersatzversorger zusätzliche Energie für alle Kunden einkaufen, die er plötzlich und ungeplant aufnehmen muss – angesichts der aktuellen Marktsituation zu hohen Preisen. Zudem haben sich die staatlich regulierten Netzentgelte erhöht, ebenso die Vertriebskosten durch die allgemeinen Preissteigerungen. Dieser Entwicklung tragen die Stadtwerke Bayreuth Rechnung, indem sie die Preise für Ihre Ersatzversorgung zum 1. Januar 2023 anpassen.
Die Ersatzversorgung endet in den meisten Fällen nach drei Monaten. Nach dieser Zeit wechseln betroffene Kundinnen und Kunden in die Grundversorgung.