Pressemeldungen

Stadtwerke warnen vor Haustürgeschäften

Im Netzgebiet der Stadtwerke Bayreuth sind momentan wieder Drückerkolonnen unterwegs, die an der Haustüre Strom- und Gaslieferverträge abschließen möchten. Manche geben sich sogar als Mitarbeiter der Stadtwerke Bayreuth aus. Die Stadtwerke Bayreuth verurteilen diese dubiose Praxis und geben Tipps, wie man sich gegen die unerwünschten Besucher wehren kann.

27.03.2025

Stadtwerke Bayreuth

Es klingelt. Vor der Tür steht ein freundlicher Mann. Er sei von den Stadtwerken Bayreuth und müsse nur kurz die Zählerstände ablesen. Auch ist es vorgekommen, dass der alte Firmenname – BEW – genannt wurde. Außerdem habe er noch ein günstiges Strom- und Gasangebot dabei. So oder so ähnlich hat sich diese Szene häufiger in den vergangenen Tagen in Bayreuth abgespielt. Das Problem dabei: Der Mann war kein Mitarbeiter der Stadtwerke Bayreuth. 

Michael Schuhmann, Vertriebsleiter der Stadtwerke Bayreuth, kennt die Masche. „Bundesweit agierende Energieanbieter greifen immer wieder auf Dienstleister zurück, die mithilfe von Haustürgeschäften Kunden in einem bestimmten Gebiet gewinnen sollen.“ Laut Schuhmann täuschen sie häufig vor, Mitarbeiter des örtlichen Energieanbieters zu sein. „So erschleichen sie sich das Vertrauen unserer Kundinnen und Kunden und bringen deren Zählernummern in Erfahrung. Haben sie diese Daten, können sie damit einen Lieferantenwechsel anstoßen – unabhängig davon, ob man etwas unterzeichnet hat.“

Stadtwerke Bayreuth tätigen keine Haustürgeschäfte

Mehrere Fälle aus den vergangenen Tagen sind den Stadtwerken Bayreuth bekannt. „Das sind aber nur jene Kunden, die misstrauisch geworden sind und uns angerufen haben“, sagt Schuhmann. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen, vermutet der Experte. Er rät, skeptisch zu sein und sich nicht unter Druck setzen zu lassen. „Wir empfehlen jedem, in solchen Situationen keine Daten preiszugeben und auch keine Verträge zu unterschreiben.“ 

Michael Schuhmann stellt klar, dass die Stadtwerke Bayreuth grundsätzlich keine Haustürgeschäfte tätigen. „Echte Stadtwerke-Mitarbeiter, die beispielsweise Zählerstände ablesen oder Wartungsarbeiten erledigen, fragen nur in äußerst seltenen Fällen nach dem Namen oder dem Standort des Zählers, weil sie sich sehr gut auskennen. Zudem haben sie einen Mitarbeiterausweis, den sie auf Anfrage gerne vorzeigen.“ Wer sich unsicher sei, dem empfiehlt Schuhmann, bei den Stadtwerken direkt anzurufen.

Widerrufsfrist nutzen

Selbst wenn es scheinbar zu spät ist und bereits die Vertragsbestätigung des neuen Energieanbieters im Briefkasten liegt, kann man noch etwas tun. „Für Haustürgeschäfte gilt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen, innerhalb derer man ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten kann“, erklärt Schuhmann. Er empfiehlt, den Widerruf als Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Die Stadtwerke Bayreuth helfen gerne dabei (Telefon: 0921 600-549). „Melden Sie sich bitte in jedem Fall bei uns, wenn Ihnen etwas seltsam vorkommt. Setzt ein Mitbewerber auf derart fragwürdige Vertriebsmethoden, wehren wir uns auch juristisch und brauchen vor Gericht die Aussage unserer Kunden, um den schwarzen Schafen der Energiebranche das Handwerk zu legen.“

Falls gewünscht, kontaktieren die Stadtwerke bei einem ungewollten Lieferantenwechsel den neuen Energieanbieter und machen ihn auf das rechtlich fragwürdige Verhalten ihres Vertriebsmitarbeiters aufmerksam. „In manchen Fällen können wir den Wechsel sogar rückgängig machen, selbst wenn die gesetzliche Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist“, erklärt Michael Schuhmann.


Tipps der Stadtwerke Bayreuth

  • Nach dem Namen und dem Mitarbeiterausweis fragen.
  • Sich nicht unter Druck setzen lassen.
  • Keine sensiblen Daten wie Kundennummern, Zählernummern oder Bankdaten an Unbekannte weitergeben.
  • Keine Verträge an der Haustür unterschreiben.
  • Wenn möglich, einen Zeugen dazu holen.
  • Bei Verdacht auf Betrug die Polizei und die Stadtwerke (0921 600-549) informieren.

Übrigens: Auch wenn Sie einen ungebetenen Anruf erhalten haben, in dessen Rahmen Ihnen ein Gas- oder Stromlieferangebot unterbreitet wurde, können Sie dagegen vorgehen. Unerlaubte Telefonwerbung ("Cold call") gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 300.0000 Euro geahndet werden kann. Hinweise nimmt die Bundesnetzagentur entgegen.

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Jan Koch, Stadtwerke Bayreuth

Jan Koch

Pressesprecher

Telefon: 0921 600-203

Stadtwerke Bayreuth
Birkenstraße 2
95447 Bayreuth


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