Seit dem Jahr 2000 gibt es die sogenannte EEG-Umlage – landläufig auch Ökostromumlage genannt. Mit ihr wird der Ausbau von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken gefördert. Derzeit schlägt sie mit 3,72 Cent pro verbrauchter Kilowattstunde Strom zu Buche. Noch. Denn der Gesetzgeber hat beschlossen, die EEG-Umlage zum 1. Juli dieses Jahres auf null zu setzen.
Stadtwerke geben Wegfall der EEG-Umlage automatisch weiter
Davon profitieren auch die Kunden der Stadtwerke Bayreuth automatisch, betont deren stellvertretender Vertriebsleiter Gerhard Knoblauch. „Selbstverständlich geben wir diesen Vorteil vollständig weiter – so wie es das Gesetz vorsieht. Für einen durchschnittlichen Kunden mit einem Verbrauch von 2.500 Kilowattstunden Strom heißt das, dass er sich pro Jahr inklusive der Mehrwertsteuer rund 110 Euro spart.“ Knoblauch betont, dass die Kunden hierfür nichts zu tun bräuchten. „Den jeweiligen Verbrauch für die sechs Monate ab Juli ermitteln wir rechnerisch auf Basis des Gesamtverbrauchs und die Jahresabrechnung fällt entsprechend niedriger aus.“
Ab Januar 2023 soll die EEG-Umlage dann endgültig abgeschafft werden. Die Bundesregierung hat dies in ihrem Osterpaket beschlossen. Die Finanzierungslücke aus der Absenkung der EEG-Umlage auf null Cent pro Kilowattstunde wird dann vom Bund aus dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds erstattet werden.
Was ist die EEG-Umlage?
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aus dem Jahr 2000 hat sich die Energiewende zum Ziel gesetzt. Die Idee: Strom soll mehr und mehr aus erneuerbaren Quellen, wie zum Beispiel Sonne und Wind, gewonnen werden. Um einen Anreiz zu schaffen, können Betreiber erneuerbarer Anlagen seitdem für einen Zeitraum von 20 Jahren eine feste Einspeisevergütung, die bisher aus der EEG-Umlage finanziert wurde, erhalten.