Pressemeldungen

„Mammutprojekt“: Energiepreisbremsen kommen bei Verbrauchern an

Schon bald kommen die Entlastungen durch die vom Bund finanzierten Energiepreisbremsen bei den Verbrauchern an – auch bei den Kunden der Stadtwerke Bayreuth. Ende des Monats werden die Abschläge für den März fällig, die dann bereits um den individuellen Entlastungsbeitrag reduziert sein werden. Zusätzlich enthalten sie die Entlastungsbeträge für die Monate Januar und Februar. Binnen von drei Monaten haben die Stadtwerke das hierfür notwendige IT-Projekt gestemmt.

17.03.2023

Stadtwerke Bayreuth
Die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme im Überblick

Ab wann greifen die Preisbremsen?
Die Preisbremsen greifen ab März – rückwirkend gibt es auch eine Entlastung für Januar und Februar
Welche Preisdeckel gelten?
Strom kostet nicht mehr als 40 Cent, Gas nicht mehr als 12 Cent und Fernwärme nicht mehr als 9,5 Cent (alles je verbrauchter Kilowattstunde).
Gelten die reduzierten Preise für den gesamten Verbrauch?
Nein, die reduzierten Preise greifen für 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs. Für die restlichen 20 Prozent gelten die vertraglich vereinbarten Preise.
Lohnt sich sparen?
Ja, denn wer weniger als die prognostizierten 80 Prozent Energie verbraucht, zahlt für jede verbrauchte Kilowattstunde Energie lediglich den staatlich gedeckelten Preis.


Durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine sind die Energiepreise in ganz Deutschland in ungeahnte Höhen geschnellt. Um die Verbraucher zu unterstützen, hat die Bundesregierung mehrere Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Wichtigstes Element sind die Ende Dezember vom Bundestag verabschiedeten Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme, die in diesem Monat bei den Menschen ankommen werden. Auch bei den Kunden der Stadtwerke Bayreuth, deren Abschläge Ende dieses Monats geringer ausfallen werden. Besonders erfreulich: Neben der individuellen Entlastung für den Monat März verringert sich ihr Abschlag – den gesetzlichen Vorgaben folgend – zusätzlich um die Entlastungsbeträge für Januar und Februar.

Preisdeckel für Strom, Gas und Fernwärme

Wie sich der ganz persönliche Entlastungsbetrag errechnet, ist durchaus komplex: Denn die Beträge werden individuell für jeden einzelnen Verbraucher durch die Energieversorger berechnet. Grundsätzlich gilt ab März für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen: Für 20 Prozent des angenommenen Verbrauchs fällt der aktuelle Vertragspreis an – für die restlichen 80 Prozent greifen die Preisbremsen. Strom ist dann bei 40 Cent je Kilowattstunde gedeckelt, Gas bei 12 Cent und Fernwärme bei 9,5 Cent. Anhand dieser Daten kalkulieren die Energieversorger für jeden Kunden dessen individuellen jährlichen Entlastungsbetrag und verrechnen diesen anteilig mit den monatlichen Abschlägen.

Vergleichsweise moderat fällt die Ersparnis für Stromkunden der Stadtwerke aus, da deren Strompreis nur knapp über dem Preisdeckel liegt: Ein Durchschnittshaushalt, der jährlich 2.500 Kilowattstunden Strom im günstigsten Tarif der Stadtwerke verbraucht, spart sich durch die Preisbremse aufs Jahr hochgerechnet 102,80 Euro – die monatliche Entlastung liegt bei 8,57 Euro. Die Entlastung wird dem regulären Stromabschlag gutgeschrieben. Diesen erhöhen die Stadtwerke ab März, da die Kunden angesichts der Preiserhöhung zum 1. März andernfalls eine hohe Restforderung bei ihrer Jahresabrechnung erwarten würde.

Spürbare Entlastung für Verbraucher

Deutlich üppiger fällt der jährliche Entlastungsbetrag beim Gas und der Fernwärme aus: Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 Kilowattstunden Gas liegt die Ersparnis im günstigsten Stadtwerke-Tarif bei 871,20 Euro. Der monatliche Abschlag verringert sich damit um 72,60 Euro. Fernwärmekunden, die beispielsweise an die Heizzentrale in der Röntgentraße angeschlossen sind, sparen bei einem Jahresverbrauch von 15.000 Kilowattstunden insgesamt 846 Euro – pro Monat also 70,50 Euro.

Besonders viel sparen alle, die weniger Energie als angenommen verbrauchen: Wer beispielsweise 20 Prozent oder sogar mehr spart, zahlt für die verbrauchte Energie nur den staatlich gedeckelten Energiepreis. Diese Regelungen gelten vorerst bis Ende des Jahres, können durch die Bundesregierung aber bis April 2024 verlängert werden.

Entlastung verringern März-Abschlag

Wie hoch die individuelle Entlastung ist und wie sich der persönliche Abschlag für Strom, Gas und Fernwärme verändert, darüber informieren die Stadtwerke ihre Kunden Anfang April per Brief. Wer den Stadtwerken ein Lastschriftmandat erteilt hat, braucht sich um nichts weiter zu kümmern – die Stadtwerke passen die Abschläge automatisch an. Wer seinen Abschlag hingegen über einen Dauerauftrag oder eine manuelle Überweisung bezahlt, den bitten die Stadtwerke, den Abschlag für März erst zu überweisen, wenn der Kunde sein Informationsschreiben spätestens Anfang April erhält. Daraus wird ersichtlich, wie hoch die individuellen Entlastungsbeträge ausfallen und wie sich diese auf den monatlichen Abschlag auswirken. „Gerne hätten wir unsere Kunden früher schriftlich informiert, allerdings war hier der notwendige zeitliche Vorlauf einfach zu kurz, um die Veränderungen an den IT-Systemen ausreichend testen und Fehler vermeiden zu können“, sagt Jürgen Bayer, Geschäftsführer der Stadtwerke Bayreuth.

"Alles in allem war das verdammt sportlich"

Er sei erleichtert, dass die Preisbremsen endlich bei den Energiekunden ankommen. „Sämtliche staatliche Maßnahmen und vor allem die Energiepreisbremsen waren und sind notwendig angesichts der extremen Preissprünge der Energiemärkte. Wir haben – wie die gesamte deutsche Energiebranche – immer wieder betont, dass die Verbraucher dringend Hilfe brauchen.“ Gleichzeitig hätte er sich für die Umsetzung der gesetzlichen Aufgabe etwas mehr Zeit gewünscht. „Das Gesetz wurde erst kurz vor Weihnachten auf den Weg gebracht und es galt auch danach noch zahlreiche Detailfragen zu klären. Alles in allem war das verdammt sportlich. Schließlich mussten wir automatisierte Prozesse umprogrammieren, damit jeder einzelne Kunde anhand seiner Verbrauchsprognose seinen individuellen Entlastungsbetrag erhält – und zwar nicht nur Pi mal Daumen, sondern auf den Cent genau. Das geht nicht ohne die Hilfe von IT-Dienstleistern, die aus der gesamten deutschen Energiewirtschaft mit Aufträgen überschüttet wurden. Aber wir haben im Sinne unserer Kunden alles daran gesetzt, diese Mammutaufgabe zu lösen. Das haben wir geschafft, auch wenn es bis zuletzt eine riesige Herausforderung war.“

Positive Preissignale an den Handelsmärkten

Perspektivisch hofft Jürgen Bayer, dass die staatlich finanzierten Preisbremsen schon bald nicht mehr gebraucht werden. „Es muss unser volkswirtschaftliches Ziel sein, dass sich die Situation an den Handelsplätzen dauerhaft beruhigt.“ Zumindest die Richtung stimme derzeit, sagt der Stadtwerke-Chef: „Wir sehen eine Tendenz nach unten, allerdings befinden sich die Preise im Vergleich zur Vorkrisenzeit noch immer auf einem deutlich höheren Niveau.“ Preisvorteile beim Einkauf werden die Stadtwerke Bayreuth an ihre Kunden weitergeben – allerdings zeitverzögert, was in der Einkaufspolitik des Unternehmens begründet liegt: „Wir kaufen die Energie, die wir unseren Kunden liefern, mittelfristig im Vorhinein ein. So können wir Preisspitzen glätten und das Risiko für unsere Kunden gering halten. Das bedeutet aber auch, dass wir die Energie, die wir jetzt liefern, in der Vergangenheit zu hohen Preisen kaufen mussten. Die gesunkenen Preise können wir daher leider nur zeitverzögert an unsere Kunden weitergeben. Wir können aber versprechen, dass wir unsere Preise permanent kalkulieren und Vorteile an unsere Kunden weitergeben, sobald uns das möglich ist.“

Sie haben Fragen?

Jan Koch, Stadtwerke Bayreuth

Jan Koch

Pressesprecher

Telefon: 0921 600-203

Stadtwerke Bayreuth
Birkenstraße 2
95447 Bayreuth


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