Ab Montag müssen alle Fahrgäste des öffentlichen Nahverkehrs eine Maske der Schutzklasse FFP2 oder eine Maske mit vergleichbarer Schutzklasse (z.B KN95) tragen. Diese Regelung gilt natürlich auch für den Stadtbusverkehr der Stadtwerke Bayreuth. Diese Entscheidung hat der bayerische Ministerrat in seiner jüngsten Kabinettssitzung getroffen. Lediglich Kinder bis einschließlich 14 Jahre sind von dieser Regelung ausgenommen. Jürgen Bayer, Geschäftsführer der Stadtwerke Bayreuth zeigt sich zuversichtlich, dass die Fahrgäste die neue Regelung schnell mit Leben füllen werden. „Wir waren im Frühjahr wirklich begeistert, wie schnell und konsequent unsere Fahrgäste die Maskenpflicht angenommen haben. Hoffentlich wiederholt sich dieser Effekt.“
Bayer geht davon aus, dass die weiteren Regelungen rund um die Maskenpflicht im ÖPNV bestehen bleiben: „Das hieße, eine FFP2 ist also auch in unserem Kundencenter Verkehr an der ZOH und im Bereich unserer Haltestellen, auch an der ZOH, notwendig.“ Ebenso, dass Busfahrer während der Fahrt keine Maske tragen müssen. „Da geht es um Verkehrssicherheit, die durch das Tragen einer Maske eingeschränkt sein kann. Aber selbstverständlich erhalten unsere Fahrerinnen und Fahrer FFP2-Masken und können selbst entscheiden, ob sie diese beim Busfahren aufsetzen möchten.“ Anders sehe es aus, wenn die Busfahrer im direkten Kontakt mit Fahrgästen sind. „Sobald sie den Fahrerplatz, der durch eine Hygienewand Fahrer wie Fahrgäste gleichermaßen schützt, verlassen, um beispielsweise einem behinderten Fahrgast beim Ein- oder Aussteigen zu helfen, müssen sie die FFP2-Maske tragen.“
Unverändert bleibt hingegen der Fahrplan: Aufgrund der durch den Lockdown gesunkenen Fahrgastzahlen bieten die Stadtwerke Bayreuth einen erweiterten Samstagsverkehr an.